Pflegegeld

Unter dem Begriff des Pflegegeldes wird in Deutschland die Sozialleistung verstanden, die gewährleistet, dass pflegebedürftigen Menschen eine hohe Qualtität an individueller Pflege zukommt. Der Anspruch auf diese Sozialleistung ist gesetzlich verankert.

Die Unfallversicherung zahlt das Pflegegeld in allen Fällen aus, in denen der Versicherte durch einen Wege- oder Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit pflegebedürftig geworden ist und nun fremder Hilfe bei der Bewältigung seines Alltages bedarf. Der Hilflosigkeit des Versicherten kommt hierbei eine maßgebliche Rolle zu.

Nach der Antragstellung auf Pflegegeld kann die Unfallversicherung je nach Individualfall eine Pflegekraft stellen oder die Kosten einer Unterbringung des Versicherten innerhalb eines entsprechenden Heimes decken.
Der finanzielle Rahmen einer monatlichen Pflegegeldauszahlung liegt etwa zwischen 300 und 1300€; die tatsächliche Summe ist abhängig von Wohnsitz und Beeinträchtigungsschwere des Versicherten